Lohn: Das musst du wissen
Was gehört in eine Lohnabrechnung? Jeder Lohn besteht aus Bestandteilen, die das Gesetz vorgibt und die eingehalten werden müssen und allenfalls aus zusätzlichen Benefits für die Arbeitnehmenden.
Der 25. Tag des Monats ist für Arbeitnehmende meist ein toller Tag – der Lohn trudelt auf dem Konto ein. Wir haben für dich einige wissenswerte Fakten zusammengetragen.
Lohnabrechnung
Arbeitgebende müssen Arbeitnehmer:innen gemäss OR Art. 323 b Abs. 1 eine schriftliche Lohnabrechnung bereitstellen. Die Lohnabrechnung muss den Brutto- und Nettolohn sowie Zuschläge und Lohnabzüge klar und detailliert ausweisen, so dass der/die Arbeitnehmer:in diese prüfen kann. Nachfolgend ein Beispiel einer Lohnabrechnung:
(Foto Lohnabrechnung)
Zahltag
Gemäss Gesetz (OR 323 I) soll der Lohn, wenn keine kürzere Fristen oder andere Termine vereinbart sind oder ein Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, jeweils Ende jedes Monats dem/der Arbeitnehmer:in ausbezahlt werden.
Gesetzliche Abzüge und Zulagen
Vom Bruttolohn werden folgende gesetzlichen Abzüge subtrahiert:
AHV-Beitrag 5.3%
ALV-Beitrag 1.1%
Pensionskasse: Abzug ist abhängig von Lohn und Alter des/der Arbeitnehmenden sowie dem Vorsorgeplan des/der Arbeitgebenden
Neben den Abzügen gibt es auch gesetzliche Zulagen wie:
Kinderzulagen
Zuschlag für vorübergehende Nachtarbeit von 25%
Lohnzuschlag von 50% für vorübergehende Sonntagsarbeit und für Arbeit an Feiertagen
Pikettentschädigung: Entschädigung der Bereitschaftszeit
Lohnzuschlag für Überzeitarbeit
Der 13. Monatslohn
Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wird ein 13. Monatslohn vertraglich zugesichert, gilt dieser als Lohnbestandteil und muss im vollen Umfang ausbezahlt werden. Ausnahme: Bei Bezug von unbezahltem Urlaub wird der 13. Monatslohn gekürzt.
Variabler Lohn
Neben dem fixen Lohn gibt es variable Lohnbestandteile. Das bekannteste Beispiel ist ein variabler Bonus, welcher vor allem auf Management-Stufe ausbezahlt wird und an den individuellen sowie unternehmerischen Erfolg geknüpft ist.
Fringe Benefits
Fringe Benefits sind Lohnnebenleistungen. Im Unterschied zum oben erwähnten Bonus, welcher vom unternehmerischen oder individuellen Erfolg abhängig ist ist das bei Fringe Benefits nicht der Fall. Einige Beispiele:
Beteiligung am ÖV-Abo
Mehrleistungen an die Pensionskasse
Beteiligung am Fitness-Abo
Mitarbeiterbeteiligungen
Verpflegungspauschalen
Zusätzliche Ferientage
Reduzierte Wochenarbeitszeit (z.B. 40h-Woche)
Zahlungspflicht
Der/die Arbeitgebende ist verpflichtet seinen/ihren Angestellten für die geleistete Arbeit einen Lohn zu bezahlen. Ist dies nicht der Fall, sollte das Gespräch gesucht und der/die Arbeitgeber:in schriftlich gemahnt werden. Unter Umständen kann die Arbeit dann eingestellt werden. Schlussendlich kann es gar zu einer Betreibung gegen den/die Arbeitgeber:in kommen.
Lohn ist also tatsächlich einiges mehr als «nur» die Zahl, welche am Ende des Monats auf deinem Konto erscheint. Vorallem bei einer Lohnverhandlung lohnt es sich, auch variable Lohnbestandteile sowie Fringe Benefits in Betracht zu ziehen. Als Sparring-Partner deiner beruflichen Laufbahn beraten wir dich bei allen Fragen rund um den Lohn.
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