Kündigung erhalten: darauf muss ich achten!

Corinne BühlerCorinne Bühler

Worauf ist zu achten, wenn der Arbeitsvertrag vom Arbeitgebenden gekündigt wird oder mein Arbeitsvertrag geändert werden soll? Ich habe die Kündigung erhalten – was kann ich tun?

Du hast die Kündigung erhalten – was nun?

Kündigungsfrist prüfen Bei einer persönlichen Übergabe der Kündigung wirst Du oft gebeten, den Erhalt der Kündigung sofort zu bestätigen. Unterschreibe nur, wenn Du Dich damit nicht auch mit dem Inhalt der Kündigung einverstanden erklärst.. Bist Du unsicher, dann unterzeichne nicht und verlange eine Bedenkzeit von einem oder mehreren Tagen.

Nach dem Kündigungsgrund fragen Frage nach dem Kündigungsgrund und bitte um ein (aktuelles) Zwischenzeugnis. Gründe wie betriebliche Reorganisationen oder Unzufriedenheit mit Deiner Leistung sind grundsätzlich zulässige Kündigungsgründe.

Beratung einholen Falls Du unsicher bist, ob die Kündigung zulässig ist, oder wenn Dir angeboten wird, selbst zu kündigen oder eine Auflösungsvereinbarung zu unterzeichnen, dann hole Dir rechtlichen Rat. So können zusammen mit der beratenden Person die Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten abgewogen werden.

Freistellung

Während der Kündigungsfrist musst Du weiterarbeiten, ausser Du wirst freigestellt. Die Freistellung ist vom Arbeitgeber schriftlich anzuordnen oder im Rahmen einer Vereinbarung zu regeln. Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht.

Kündigungsschutz

Wenn Du bei Erhalt der Kündigung arbeitsunfähig bist, dann entfaltet die Kündigung typischerweise keine Rechtswirkung, ausser es würde sich um eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit handeln. Bei einer Erkrankung während laufender Kündigungsfrist führt der zeitliche Kündigungsschutz im Normalfall zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist und damit auch des Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist, dass Du Dir aus Beweisgründen die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigen lässt.

Arbeitslosigkeit

Nach Erhalt der Kündigung ist sofort mit der Stellensuche zu beginnen. Du musst der Arbeitslosenkasse nachweisen, dass Du noch während der Kündigungsfrist regelmässig beworben hast. Für Vorstellungsgespräche hast Du Anspruch auf freie Zeit, auch wenn Du selbst gekündigt hast.

Vertragsänderungen / Änderungskündigung

Was im Arbeitsvertrag steht, das gilt. Allerdings können Arbeitsverträge im gegenseitigen Einvernehmen abgeändert werden. So kann z.B. eine Lohnerhöhung sofort (und formlos) eingeführt werden. Eine wesentliche Vertragsänderung zulasten des Arbeitnehmers wie eine Lohn- oder Pensenkürzung ist jedoch nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich (sogenannte Änderungskündigung).

Beachte, dass die Ablehnung einer zumutbaren Vertragsänderung wie z.B. einer zumutbaren Lohn- oder Pensenkürzung von der Arbeitslosenkasse mit Einstelltagen sanktioniert werden kann. Ist die Lohn- oder Pensenänderungen erheblich, so besteht für die Differenz möglicherweise Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Hast du weitere Fragen? Unser Rechtsberatungsteam hilft Dir gerne weiter.

Jetzt Kurz-Beratung buchen